Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

das Bundesministerium für Gesundheit hat entschieden, dass Vertragsärztinnen und Vertragsärzte ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet sind für verschreibungspflichtige Arzneimittel bei gesetzlich Versicherten digitale E-Rezepte auszustellen.
Voraussetzung für die Ausstellung von Rezepten ist weiterhin das Einlesen der Gesundheitskarte.
Versicherte müssen die elektronische Gesundheitskarte bei jeder Inanspruchnahme vertragszahn- ärztlicher Leistungen mit sich führen und auf Verlangen vorlegen. Mindestens einmal pro Quartal muss die Karte eingelesen werden.

Sie können Ihr eRezept…
1. … mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte einlösen.
Das Rezept selbst ist jedoch nicht auf Ihrer Karte gespeichert, sondern auf einem besonders gesicherten Server. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen.

oder

2. … mit der eRezept- APP einlösen.
Hier erhalten Sie Ihre Verschreibungen direkt auf Ihr Smartphone. Zum Einlösen scannt die Apotheke den Rezeptcode in der App ab.
Hierzu benötigen Sie eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK), sowie Ihre Versicherten-PIN, die Sie bei Ihrer Krankenkasse erhalten.

alternativ

3. Das eRezept kann auch in Papierform mit aufgedrucktem Rezeptcode in der Arztpraxis ausgehändigt werden.

Bitte nutzen Sie die noch verbleibende Zeit und Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bei der KVB, über das Onlineportal des Bundesgesundheitsministeriums, der Gematik, … über die Möglichkeiten zur Einlösung der eRezepte und der technischen Voraussetzungen!